Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 7

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
10.11.2015 AG Kanton
AGB Aargau
ArbeitAargau

ArbeitAargau
Fusion
Volltext
Erst ein Konkubinat, erst dann die Heirat. Gründung des neuen Dachverbandes ArbeitAargau wird verschoben. Der neue Dachverband ArbeitAargau wird nicht wie vorgesehen auf den 1. Januar 2016 realisiert. Vor der Heirat sollen sich die Vereinigung Aargauischer Angestelltenverbände (VAA) und der Aargauische Gewerkschaftsbund (AGB) mit seinen angeschlossenen Verbänden in einem Konkubinat besser kennenlernen. Die AGB- und VAA-Verbände hätten beschlossen, einen Marschhalt einzuschalten, sagte AGB-Sekretär Renato Mazzocco an der Delegiertenversammlung des AGB in Aarau. Am Ziel, einen starken Dachverband zu gründen, werde jedoch festgehalten. Der Termin werde jedoch auf den Herbst 2016 oder auf den 1. Januar 2017 verschoben. Bis dahin wollen sich die Verbände in einer Art Konkubinat näher kommen. In den Gesprächen habe sich gezeigt, dass man sich noch vermehrt gegenseitig über die unterschiedlichen Kulturen in den einzelnen Verbänden informieren müsse, sagte Mazzocco. Unterschiedliche Ansichten bestünden etwa bezüglich Finanzen sowie der Führung des neuen Dachverbandes. Bis zur Heirat wollen die Verbände in wichtigen Themenbereichen vertieft zusammenarbeiten. Das gilt etwa im Bereich der Altersvorsorge, in dem mit der bundesrätlichen Vorlage „Altersvorsorge 2010“ und der gewerkschaftlichen Initiative „AHV plus“ im nächsten Jahre wichtige Entscheide anstehen. (…).
AGB Aargauer Gewerkschaftsbund. Medienmitteilung, 10.11.2015
AGB > ArbeitAargau. Fusion. Aargauer Gewerkschaftsbund, 10.11.2015.
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02.09.1994 Aarau
AGB Aargau
Frauen
Öffentlicher Dienst, Der

Frauenberatung
Volltext
Gewerkschaftliche Frauenberatungsstelle zieht nach einem halben Jahr Betrieb Bilanz. Über 50 Aargauerinnen suchten Rat und Hilfe. Die Initiantinnen und Initianten der gewerkschaftlichen Frauenberatung in Aarau ziehen nach einem halben Jahr Betrieb eine positive Bilanz. Nach Angaben des Aargauischen Gewerkschaftsbundes AGB haben bereits über 50 Frauen die neue Dienstleistung in Anspruch genommen. Die meisten Beratungsgespräche betrafen Fragen im Zusammenhang mit Mutterschaft, Kündigung und Arbeitslosenversicherung, Seit Januar dieses Jahres können sich Frauen in arbeitsrechtlichen Fragen von Frauen beraten lassen. Gemäss VPOD-Verbandssekretärin Doris Schüepp, die zusammen mit Corina Lüthi von der Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel VHTL die Beratungsgespräche führt, haben in den ersten sechs Monaten 51 Frauen von diesem neuen Dienstleistungsangebot Gebrauch gemacht. Diese beachtliche Zahl sei ein deutliches Indiz für die Notwendigkeit einer Frauenberatungsstelle. Frauen sind vom Sozialabbau stärker betroffen. Bestätigt habe sich auch die Erwartung, dass viele Frauen das Gespräch von Frau zu Frau vorziehen. Ein weiterer Grund für die starke Frequentierung der Beratungsstelle sieht Schüepp in der schlechten Wirtschaftslage: „Wenn es der Wirtschaft schlecht geht oder dem Staat das Geld fehlt, gehören die Frauen zu den ersten Opfern, die vom Sozialabbau betroffen sind.“ Im ersten Halbjahr 1994 haben die beiden Gewerkschafterinnen (…).
Der öffentliche Dienst, 2.9.1994.
Oeffentlicher Dienst, Der > Frauenberatung AGB. OeD, 1994-02-09.
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01.09.1994 Schweiz
AGB Aargau
Frauen
VHTL-Zeitung

Frauenberatung
Volltext
51 Frauen suchten Rat und Hilfe. Die Initiantinnen und Initianten der gewerkschaftlichen Frauenberatung in Aarau ziehen nach einem halben Jahr Betrieb eine positive Bilanz. Nach Angaben des Aargauischen Gewerkschaftsbundes AGB haben bereits über 50 Frauen die neue Dienstleistung in Anspruch genommen. Die meisten Beratungsgespräche betrafen Fragen im Zusammenhang mit Mutterschaft, Kündigung und Arbeitslosenversicherung, Seit Januar dieses Jahres können sich Frauen in arbeitsrechtlichen Fragen von Frauen beraten lassen. Gemäss VPOD-Verbandssekretärin Doris Schüepp, die zusammen mit Corina Lüthi von der Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel VHTL die Beratungsgespräche führt, haben in den ersten sechs Monaten 51 Frauen von diesem neuen Dienstleistungsangebot Gebrauch gemacht. Diese beachtliche Zahl sei ein deutliches Indiz für die Notwendigkeit einer Frauenberatungsstelle. Bestätigt habe sich auch die Erwartung, dass viele Frauen das Gespräch von Frau zu Frau vorziehen. Ein weiterer Grund für die starke Frequentierung der Beratungsstelle sieht Schüepp in der schlechten Wirtschaftslage: „Wenn es der Wirtschaft schlecht geht oder dem Staat das Geld fehlt, gehören die Frauen zu den ersten Opfern, die vom Sozialabbau betroffen sind.“ Im ersten Halbjahr 1994 haben die beiden Gewerkschafterinnen insgesamt 62 Beratungen durchgeführt und dafür über 22 Stunden aufgewendet. Zu den persönlichen Gesprächen auf der Beratungsstelle kamen zahlreiche telefonische und schriftliche Anfragen. (…). VHTL-Zeitung, 1.9.1994.
VHTL-Zeitung > Frauenberatung AGB. VHTL, 1994-09-01.
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13.05.1991 AG Kanton
AGB Aargau
Frauen
Solothurner AZ

Gleichstellung
Solothurner AZ
Volltext
Frauen wollen endlich Taten sehen. Der Aargauische Gewerkschaftsbund zum Frauenstreik vom 14. Juni 1991. Der Aargauische Gewerkschaftsbund (AGB) und seine Frauenkommission möchten anlässlich des Frauenstreiks und zum 10-Jahr-Jubiläum der Verankerung der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung eine Bestandesaufnahme der Lohnsituation der Frauen im Aargau machen, Deshalb wendet er sich mit einem Aufruf an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau für gleichwertige Arbeit in ihren Betrieben und an ihren Arbeitsstätten verwirklicht haben, ihm bis Ende Mai möglichst genau mitzuteilen, wie, mit welchen Folgen für die Beteiligten und mit welchen Konsequenzen für die Arbeitszufriedenheit und das Betriebsklima dies geschehen ist, Nachdem in den Medien besonders über negative Beispiele - von zumeist nicht verwirklichter Gleichstellung von Mann und Frau in unserer Gesellschaft berichtet wird - möchte der Aargauische Gewerkschaftsbund alle jene positiven Auswirkungen in der Arbeitswelt des Kantons bekanntmachen, welche es verdienen, als Exempel - mit hoffentlich starker Signalwirkung - für andere Betriebe zu fungieren. Lohngleichheit. Es ist dem AGB klar, dass die Gleichstellung von Mann und Prau in der Arbeitswelt ein relativ komplexes Problem ist; er hat aber wenig Verständnis für die schleppende Umsetzung eines Verfassungsartikels in vielen Betrieben und an vielen Arbeitsplätzen. (…). Aargauischer Gewerkschaftsbund.
SoAZ, 13.5.1991.
SoAZ > Frauenstreik. Gleichstellung. SoAZ, 1991-05-13.
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13.05.1991 Aarau
AGB Aargau
Frauen
Metron AG
Solothurner AZ

Frauenförderung
Metron AG
Volltext
AGB stellt besondere Projekte der Frauenförderung in der Wirtschaft vor. Metron Windisch: Frauenförderung heisst Chancengleichheit. Der Aargauische Gewerkschaftsbund (AGB) stellt Projekte der Frauenförderung vor. Heute die Absichten der Metron Windisch: Die Metron in Windisch ist eine aus sechs Tochtergesellschaften bestehende Holdinggruppe, welche im Planungsbereich (Architektur, Raum-, Verkehrs- und Landschaftsplanung) tätig ist. Ihr heutiger Personalbestand beträgt etwa 100 Personen; rund ein Drittel davon sind Frauen. Frauen sind vor allem im administrativen Bereich tätig. Viele Beschäftigte (etwa 60 Prozent) arbeiten Teilzeit (durchschnittlicher Beschäftigungsgrad aller Angestellten: 86 Prozent). Im Gespräch mit Frau U. Vettori, Frau P. Ammann und Herrn K. Zweibrücken haben wir versucht, mehr über die Arbeitsgruppe „Frauenförderung“ bei der Firma Metron zu erfahren. Die wichtigste Voraussetzung zur Gleichstellung von Mann und Frau - die Chancengleichheit - ist auch bei der Firma Metron noch nicht verwirklicht. Ohne Mithilfe der Männer und ohne einen langwierigen Prozess der Bewusstseinsbildung ist sie auch gar nicht so einfach zu erreichen. Die magischen Begriffe, um die sich die Gleichstellungs-Diskussion bei Metron dreht, sind „Teilzeitarbeit“, „Job-Sharing“ und „Kinderbetreuung“. Über weitere für Frauen ebenso wichtige Themen wie zum Beispiel Karriereplanung spricht man wenig. (…).
SoAZ, 13.5.1991.
SoAZ > Metron AG. Frauenförderung. SoAZ, 1991-05-13.
Ganzer Text
04.05.1991 Aarau
AGB Aargau
Frauen
Solothurner AZ

Frauen
Gleichstellung
Volltext
„10 Jahre gleiche Rechte auf dem Papier“ - die AGB-Frauenkommission nimmt Stellung. „Frauen wollen Taten sehen“. Darin waren sich die 1.-Mai-Rednerinnen und -Redner einig: Auch zehn Jahre nach der Annahme des Gleichberechtigungsartikels in der Schweizerischen Verfassung bestehen für Frauen noch immer zahlreiche Ungerechtigkeiten. Klare Häfliger nimmt im nachfolgenden Artikel für die Frauenkommission des Aargauischen Gewerkschaftsbundes (AGB) Stellung zur Situation der Frau in der Gesellschaft und zum Frauenstreik am 14. Juni. Die Situation der Frauen in der Schweiz hat sich seit der Einführung des Frauenstimmrechtes vor 20 Jahren und seit der Verankerung des Gleichheitsartikels in unserer Bundesverfassung 1981 nicht entscheidend verändert. „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.“ So lautet seit zehn Jahren Artikel 4, Absatz 2 unserer heren Bundesverfassung; zu schön, um wahr zu sein - leider. Bilanz zu ziehen in dieser Frage, ist zum heutigen Zeitpunkt ernüchternd. Nur bezüglich der Gleichstellung in der Ausbildung sind namhafte wenn auch nicht durchschlagende Fortschritte auszumachen: Immerhin besucht heute ein wesentlich höherer Prozentsatz der Frauen eine Universität als noch vor zehn Jahren, Damit hat es sich dann auch schon. Wenn es aber darum geht, den gut qualifizierten Arbeitskräften Arbeitsplätze zuzuweisen, scheiden (…).
SoAZ, 4.5.1991.
SoAZ > Gleichstellung. AGB-Frauenkommission. SoAZ, 1991-05-04.
Ganzer Text
04.05.1991 Aarau
AGB Aargau
Frauen
Personen
Klara Haefliger
1. Mai
Gewerkschaftsbund
Gleichstellung
Volltext
„10 Jahre gleiche Rechte auf dem Papier“ - die AGB-Frauenkommission nimmt Stellung. „Frauen wollen Taten sehen“. Darin waren sich die 1.-Mai-Rednerinnen und -Redner einig: Auch zehn Jahre nach der Annahme des Gleichberechtigungsartikels in der Schweizerischen Verfassung bestehen für Frauen noch immer zahlreiche Ungerechtigkeiten. Klara Häfliger nimmt im nachfolgenden Artikel für die Frauenkommission des Aargauischen Gewerkschaftsbundes (AGB) Stellung zur Situation der Frau in der Gesellschaft und zum Frauenstreik am 14. Juni. Die Situation der Frauen in der Schweiz hat sich seit der Einführung des Frauenstimmrechtes vor 20 Jahren und seit der Verankerung des Gleichheitsartikels in unserer Bundesverfassung 1981 nicht entscheidend verändert. .Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit» So lautet seit zehn Jahren Artikel 4, Absatz 2 unserer heren Bundesverfassung; zu schön, um wahr zu sein - leider. Bilanz zu ziehen in dieser Frage, ist zum heutigen Zeitpunkt ernüchternd. Nur bezüglich der Gleichstellung in der Ausbildung sind namhafte wenn auch nicht" durchschlagende Fortschritte auszumachen: Immerhin besucht heute ein wesentlich höherer Prozentsatz der Frauen eine Universität als noch vor zehn Jahren. Damit hat es sich dann auch schon. Wenn es aber darum geht, den gut qualifizierten Arbeitskräften Arbeitsplätze zuzuweisen, scheiden sich die Geschlechter: (…). Klara Häfliger.
SoAZ, 4.5.1991.
Personen > Haefliger Klara. Gleichstellung. AGB-Frauenkommission. SoAZ, 1991-05-04.
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